Laufende Renten

Die laufenden Renten (Alters-, Invaliden-, Ehepartner-, Kinder- und Waisenrenten) werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Stiftungen der Preisent­wicklung angepasst. Die Stiftungsräte beschliessen jährlich an ihrer Herbstsitzung, ob und in welchem Mass eine Anpassung möglich ist.
Wir orientieren Sie jeweils in geeigneter Form schriftlich über den Entscheid.

Invaliden- und Hinterlassenenrenten

Invaliden- und Hinterlassenenrenten, auf die auch nach den Bestimmungen des BVG ein Anspruch besteht, werden nach Anordnung des Bundesrates der Preisent­wicklung angepasst. Die Anpassung der gesetzlichen Mindestrenten erfolgt erstmals nach einer Laufzeit von drei Jahren auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres. Sie wird danach periodisch bis zur Erreichung des AHV-Referenzalters vorgenommen.
Da die Renten der Vorsorgestiftungen Swiss Life über die vom Gesetz vorgeschriebene Minimalrente hinausgehen, ist der Teuerungs­ausgleich nicht obligatorisch.

Einmalzahlung für die Rentenbeziehenden Ende April 2025

Dank der positiven Entwicklung an den Anlagemärkten und der im Vergleich zum Vorjahr verbesserten finanziellen Lage der Vorsorgestiftung ist es möglich, den speziell in den Jahren 2022 und 2023 deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten mit einer Einmalzahlung Rechnung zu tragen.
Die Rentenbeziehenden wurden mit einem Schreiben vom 23. Dezember 2024 über die Höhe der Einmalzahlung informiert.

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c/o Swiss Life AG
HR-Fachstelle Vorsorge
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