Laufende Renten

Die laufenden Renten (Alters-, Invaliden-, Ehepartner-, Kinder- und Waisenrenten) werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Stiftungen der Preisent­wicklung angepasst. Die Stiftungsräte beschliessen jährlich an ihrer Herbstsitzung, ob und in welchem Mass eine Anpassung möglich ist.
Wir orientieren Sie jeweils in geeigneter Form schriftlich über den Entscheid.

Invaliden- und Hinterlassenenrenten

Invaliden- und Hinterlassenenrenten, auf die auch nach den Bestimmungen des BVG ein Anspruch besteht, werden nach Anordnung des Bundesrates der Preisent­wicklung angepasst. Die Anpassung der gesetzlichen Mindestrenten erfolgt erstmals nach einer Laufzeit von drei Jahren auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres. Sie wird danach periodisch bis zur Erreichung des AHV-Referenzalters vorgenommen.
Da die Renten der Vorsorgestiftungen Swiss Life über die vom Gesetz vorgeschriebene Minimalrente hinausgehen, ist der Teuerungs­ausgleich nicht obligatorisch.

Gleichbleibende Rentenleistungen im Jahr 2026

Nachdem die Rentenbeziehenden im April 2025 durch eine Einmalzahlung zusätzliche Leistungen erhalten haben, hat der Stiftungsrat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 beschlossen, die Renten im Jahr 2026 unverändert zu belassen. Bei diesem Entscheid berücksichtigte er sowohl die finanzielle Lage der Stiftung als auch die seit 2023 rückläufige Teuerung.

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c/o Swiss Life AG
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